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Für jeden Arbeitsamtsbezirk werden so genannte Bildungsziele definiert.
Für Nürnberg sind dies zum Beispiel "Multimedia (DTP/Web)" oder "Kommunikationsfachfrau/-mann" und viele mehr. |
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Bildungsinstitute entwickeln passend zu diesen Bildungszielen geeignete Lehrgänge.
Diese müssen von der Argentur für Arbeit zugelassen werden.
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Die Arbeitssuchenden gehen zu den zuständigen Arbeitsberatern der Agentur für Arbeit.
Im Zuge der Beratung wird ein passendes Bildungsziel herausgearbeitet.
Für dieses Bildungsziel erhalten die Arbeitssuchenden so genannte Bildungsgutscheine. |
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Außerdem erhalten die Arbeitssuchenden vom zuständigen Arbeitsberater passend zum Bildungsziel
eine Aufstellung von zugelassenen Lehrgängen (siehe Punkt 1) und den Bildungsinstituten, die diese durchführen.
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Mit dem Bildungsgutschein können die Arbeitssuchenden nun eigenständig ein Bildungsinstitut auswählen!
Dort wird der Bildungsgutschein eingelöst. Ist eine ausreichende Zahl von Interessenten für einen Lehrgang an einem Bildungsinstitut vorhanden, findet die Umschulungsmaßnahme statt. |
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Die Abrechnung der Schulungskosten erfolgt (wie bisher) direkt zwischen Bildungsinstitut und der Agentur für Arbeit. |